Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand:Â 06/2009
I. Allgemeines
(a) Die nachfolgenden AGB gelten für alle den Fotografen von Pixarotti, eine Marke der Impulsus GmbH, erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
(b) 'Fotografien' im Sinne dieser AGB sind alle von Pixarotti hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Digitale Medienformate, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Prints, Negative, Dia-Positive, Videos usw.).
(c) 'Dienstleister' im Sinne dieser AGB ist die Medienagentur Pixarotti, eine Marke der Impulsus GmbH, Stuttgart.
II. Urheberrecht
(a) Dem Dienstleister steht zu jeder Zeit das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
(b) Die Nutzungsrechte an den im Rahmen der Dienstleistungsvereinbarung gemachten Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
(c) Bei der Verwertung der Fotografien durch den Auftraggeber kann der Dienstleister, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber der Fotografie genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Dienstleister zum Schadensersatz.
(d) Der Anspruch des Auftraggebers auf die Herausgabe der Fotografien beschränkt sich auf die in der Dienstleistungsvereinbarung bestimmten Anzahl und Art der Fotografien. Die Herausgabe aller Fotografien erfordert eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.
III. Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
(a) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; eventuell anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
(b) Die Fotografien bleiben Eigentum des Dienstleisters bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche.
(c) Nach vollständiger Befriedigung aller Ansprüche des Dienstleisters aus der laufenden Geschäftsbeziehung geht das Eigentum auf den Auftraggeber über. Urheberrechtliche Ansprüche nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
(d) Wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen ohne Skontoabzug vor der Herausgabe der beauftragten Fotografien fällig.
(e) Die Rechnungen sind - sofern nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb von 14 Kalendertagen. Mit Ablauf dieser Frist beginnt der Zahlungsverzug.
(f) Die Forderung gilt dann als getilgt, wenn der von Rückgriffsansprüchen unbelastete Gegenwert unserem Bankkonto gutgeschrieben wurde. Die Bankverbindungen des Dienstleisters können Sie jeder Rechnung entnehmen.
(g) Bei Zielüberschreitung berechnet der Dienstleister bankübliche Zinsen, Provisionen und Spesen. Dem Dienstleister bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
(h) Für die erste Mahnung wird eine pauschale Mahngebühr von € 5,00 (Handling- und Portokosten) berechnet. Weitere Mahnungen werden mit einer pauschalen Mahngebühr von € 15,00 (Handling- und Portokosten) berechnet.
(i) Es erfolgt keine Annahme von unfreien Sendungen. Für unverlangt unfrei zurückgesendete Waren wird zusätzlich zu den entstandenen Kosten des zustellenden Dienstleisters (Portokosten für unfreie Sendung) eine Handling-Pauschale von € 50,00 erhoben.
(j) Für den Fall eines Mahnverfahrens trägt der Käufer sämtliche Gerichts- sowie eventuelle Vollstreckungskosten.
(k) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, wenn die betriebsbereite Sendung der Dienstleistungsergebnisse oder Ware zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist.
IV. Entgegennahme
(a) Teillieferungen der Dienstleistungsergebnisse und Teilrechnungen von Impulsus Pixarotti an den Auftraggeber sind zulässig.
V. Haftung und Mängel
(a) Hat der Auftraggeber dem Dienstleister keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Dienstleister behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
(b) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Dienstleister nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Dienstleister – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(c) Die Gewährleistungsansprüche beschränken sich grundsätzlich auf das Recht, Nachbesserung im Rahmen der Dienstleistungsvereinbarung zu verlangen und sind unverzüglich zu melden. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.
(e) Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Print-Fotografien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Foto- oder Printmaterials.
(f) Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
(g) Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, dass der Auftraggeber oder ein Dritter die ihm als Dienstleistungsergebnis in der vereinbarten Form zur Verfügung gestellten Ergebnisse ändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die bestimmungsgemäße Handhabung der Fotografie-Ergebnisse hingewiesen.
VI. Nebenpflichten
(a) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
(b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(c) Die zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
(d) Der Dienstleister verwahrt die von ihm aufgenommenen Fotografien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von ihm im Rahmen einer Dienstleistung entstandenen gespeicherten Fotografien nach 6 Wochen seit Beendigung des Auftrags zu löschen. Die vom Dienstleister aufgenommenen Fotografien dürfen zeitlich uneingeschränkt in einer anonymisierten Form für eigene Marketingmaßnahmen (z.B. Referenzbilder, Veröffentlichung auf der Homepage etc.) verwendet werden. Ein diesbezüglicher Widerspruch des Auftraggebers erfordert die Schriftform.
VII. Leistungsstörung / Ausfallhonorar
(a) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Dienstleisters, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Dienstleister auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Dienstleister kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
(b) Liefertermine für die vereinbarten Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Dienstleister bestätigt worden sind. Der Dienstleister haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(c) Wird dem Dienstleister die ihm obliegende Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßnahme: Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden des Dienstleisters zurückzuführen, so ist der Auftraggeber berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Leistung, welcher der Unmöglichkeit wegen nicht erfüllt werden kann. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, die über die genannte Grenze in Höhe von 10% hinausgehen, sind ausgeschlossen.
(b) Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Dienstleisters erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst. In diesem Fall steht es dem Auftraggeber zu, von der Dienstleistungsvereinbarung zurückzutreten.
(c) Höhere Gewalt berechtigt den Dienstleister, seine Leistung für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben, oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, unvorhersehbare Betriebsstörungen beim Produzenten, Rohstoffverknappung oder unvorhersehbare Ausfälle bei unserer eigenen Auslieferung. Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche kann der Auftraggeber in diesen Fällen vom Dienstleister die Erklärung verlangen, ob er vom Vertrag zurücktreten, oder innerhalb angemessener Zeit der Dienstleistungsvereinbarung nachkommen will.
VIII. Gerichtsstand
(a) Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Stuttgart.
IX. Verbindlichkeit des Vertrags
(a) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
(b) Im Falle der Unwirksamkeit einer dieser vereinbarten Bestimmungen gilt an deren Stelle die gesetzlich zulässige Vertragsbedingung als stillschweigend vereinbart.
X. Gültigkeit der Liefer- und Zahlungsbedingungen
(a) Es gelten ausschließlich diese Liefer- und Zahlungsbedingungen mit denen sich der Auftraggeber durch die Dienstleistungsvereinbarung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist, sie aber dem Auftraggeber bei einem Angebot oder von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.
(b) Wird der Auftrag abweichend von den Bedingungen des Dienstleisters erteilt, so gelten auch dann nur dessen Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn der Dienstleister dem Auftrag nicht widerspricht. Abweichungen gelten nur, wenn sie vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
(c) Alle vorangegangenen AGB verlieren ihre Gültigkeit.
XI. Fernabsatzverträge
Der Liefer- oder Dienstleistungsvertag kommt mit dem Zugang der Bestellung des Kunden oder Auftraggebers bei Pixarotti, c/o Impulsus GmbH, Überkinger Straße 12, D-70372 Stuttgart, bindend zustande.
(a) Pixarotti behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware oder Dienstleistung diese nicht zu liefern oder die Leistung in Form einer in Qualität und Preis gleichwertigen Ware zu erbringen. Die Bestandslisten von Impulsus Pixarotti sind insoweit unverbindlich.
Im Falle der Nichtlieferung verpflichtet sich Impulsus Pixarotti,
- den Kunden oder Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und
- Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.
(b) Widerrufsrecht, Rückgaberecht
Sind Sie Privatverbraucher, so können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung (also dem Empfang der Ware oder der Auftragsbestätigung). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs oder der Ware an Pixarotti, c/o Impulsus GmbH, Überkinger Straße 12, D-70372 Stuttgart.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf die Prüfung (wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre) zurückzuführen ist. Paketversandfähige Waren sind ausschließlich zu den Kosten einer üblichen Rücksendung der Ware per Post/Paketdienst an uns zurück zu versenden.
Dieses Widerrufsrecht besteht nach dem Fernabsatzgesetz nicht:
- für entsiegelte Software oder sonstige Datenträger wie CDs, Videos, etc.
- für Downloadprodukte
- für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
- für Bücher oder andere Printerzeugnisse      Â
Nach §357 Abs. 2 Satz 3 BGB wird eine Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart.
Im Falle eines Widerrufs nach §312d BGB trägt der Kunde bei Bestellungen bis zu einem Warenwert von € 40,00 die Kosten der Rücksendung der Ware an uns selbst, wenn die Ware der bestellten entspricht. Soweit der Warenwert € 40,00 übersteigt, übernehmen wir bei einem Widerruf nach §312d BGB ausschließlich die Kosten einer üblichen Rücksendung der Ware per Post. Die diesbezüglichen Kosten werden auf eine entsprechende Anforderung durch uns erstattet. Unfrei eingehende Sendungen werden von uns nicht akzeptiert. Die Kosten für Strafporto werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Kontakt zu PIXAROTTI
Telefon 0711 / 59 100 58
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